Kurse "Lokale Gesellschaft und Kultur"
Für Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Nicht-EU-Staaten, die um Zusatzleistungen des Landes ansuchen und für alle Interessierten
Um für das Landesfamiliengeld, das Landesfamiliengeld plus und das Landeskindergeld anzusuchen, müssen Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten ab 2023 mündliche Kenntnisse in einer der Landesprachen auf Niveau A2 und Kenntnisse über dir "Lokale Gesellschaft und Kultur" Südtirols nachweisen.
- Wer muss die Kenntnisse nachweisen?
- Der/die Antragstellende
- Der/die Ehemann/frau oder der/die zusammenlebende Partner/in
- Wie können die Kenntnisse nachgewiesen werden?
Der kostenlose Kurs über die „Lokale Gesellschaft und Kultur“ ist in 3 Module zu je 3 Stunden eingeteilt:
- Modul 1: Südtirol gestern und heute (3 Stunden)
- Modul 2: Werte in Europa (3 Stunden)
- Modul 3: Wohnen, Gesundheit, Bildung, Arbeit (3 Stunden)
Eine Anwesenheitspflicht von 100% ist erforderlich.
- Wo kann man sich für den Kurs über dir "Lokale Gesellschaft und Kultur" anmelden?
KVW Bildung Pustertal: E-Mail: bildung.pustertal@kvw.org Tel.: 0474 413 705 www.bildung.kvw.org |
Anmeldeformular "Gesellschaftskurse für Migrant*Innen" |
Für Kurse in Meran und Umgebung, im Passeiertal, im Vinschgau, im Ultental: urania meran: info@urania-meran.it -- Tel. 0473 230219 -- www.urania-meran.it
Für Kurse in Bozen und Umgebung, in Salten-Schlern, in Überetsch-Unterland, im Eisacktal, im Wipptal: CLS Consorzio Lavoratori Studenti: cls@cls-bz.it -- Tel. 0471 288003 -- www.cls-bz.it
Weitere Informationen gitb es hier.