Fünf Promille Steuern für einen guten Zweck

Promille-Zuweisung auch ohne Steuererklärung

Was viele vielleicht nicht wissen: auch ohne eine Steuererklärung abzufassen, können die 5 und 8 Promille der IRPEF-Einkommenssteuer zweckbestimmt werden.

Erwerbstätige und Freiberufler in Italien erhalten jährlich ein CU („Certificazione Unica“). Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung, mit der die Einkünfte aus lohnabhängiger Arbeit und diesen gleichgestellten Einkünften sowie die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit bestätigt werden. Das CU muss aus steuerlichen Zwecken ausgestellt werden und ist dem Steuerzahler innerhalb vom 16. März des Folgejahres, auf welches sich das bescheinigte Einkommen bezieht, auszuhändigen. Bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses muss die Bescheinigung innerhalb von 12 Tagen ab dem Zeitpunkt der Anfrage von Seiten des Arbeitnehmers ausgehändigt werden.
Achtung: auch an Rentenbezieher sowie Beziehern von Arbeitslosengeld etc. wird ein CU ausgestellt, dieses wird allerdings nicht mehr automatisch vom NISF/INPS ausgehändigt.
 
Zweckbestimmung von 8 und 5 Promille möglich
Genauso wie bei der Abfassung einer Steuererklärung (Mod. 730 oder Mod. Einkommen – ex Unico) kann auch allein mit einem CU die Zuweisung der 5 und 8 Promille durchgeführt werden. Ohne eine Steuererklärung zu machen, kann durch die Verwendung des entsprechenden Formblattes, welches Bestandteil des CU ist, die Wahl der Zweckbestimmung von 8 und 5 Promille der Einkommenssteuer IRPEF erfolgen.
 
5 Promille für den KVW
Die 5 Promille können Sie, wie auf dem entsprechenden Formblatt des CU angeführt, sieben verschiedenen Initiativen zuführen.
Wenn Sie den KVW unterstützen möchten, wählen Sie bitte im Formularteil „WAHL FÜR DIE ZWECKBESTIMMUNG VON FÜNF PROMILLE DER IRPEF“ das Feld 1: „Unterstützung des Volontariates und der anderen, nicht gewinnbringenden Organisationen von sozialem Nutzen, der Vereine für soziale Förderung und der staatlich anerkannten Vereinigungen und Stiftungen, die sich in Bereichen gemäß Art. 10, Abs. 1, lit. a) des GvD Nr. 460/1997 einsetzen“.
Wie im Bild (siehe nebenstehend) setzen Sie bitte Ihre Unterschrift und tragen die Steuernummer des KVW (80006160214) ein.

8 Promille für die katholische Kirche
Möchten Sie die 8 Promille der katholischen Kirche geben, unterschreiben Sie bitte einfach im Feld 2 des Formularabschnitts „WAHL FÜR DIE ZWECKBESTIMMUNG VON ACHT PROMILLE DER IRPEF“.

Hinweis: Wird in keinem der sieben Felder für die 8 Promille unterschrieben, wird dies als unterlassene Wahl seitens des Steuerzahlers betrachtet. In diesem Fall wird der nicht zugewiesene Anteil der Steuern, im Verhältnis zu den insgesamt getroffenen Zweckbestimmungen festgelegt.
 
Was muss ich mit dem ausgefüllten Formular machen?
Haben Sie das Formblatt 3 ausgefüllt und rechts unten unterschreiben können Sie es
a) in dem KVW-Büro in Ihrer Nähe persönlich abgeben.
b) Sie können es bei Ihrem KVW-Ortsvorsitzenden oder Bezirksvertreter abgeben.
c) Sie können es in Ihrem Postamt aufgeben. Dafür liegen die entsprechenden Kuverts auf!

Mit der Zweckbestimmung der 5 und 8 Promille leisten Sie einen wertvollen Beitrag für den KVW im Sinne der Solidarität.
Geben Sie diese Informationen weiter oder werden Sie selbst aktiv und sammeln Sie die CU-Formblätter von Freunden und Bekannten ein. Damit unterstützen Sie Ihre bevorzugte Organisation und leisten einen Beitrag für das Soziale in Südtirol.

Kontakt

Steuererklärung beim KVW

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